Zahnersatz

Termine für  Implantat- und Zahnersatzberatung, Weisheitszahn- und OP-Beratungen nach Vereinbarung.

Behandlungszeiten:

Was versteht man unter Zahnersatz?

Zahnersatz oder auch Prothetik genannt, ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Versorgung von Lücken im Zahnbogen beschäftigt.
Die häufigsten Ursachen für Zahnverlust und Lücken im Zahnbogen sind Karies und Parodontitis, in selteneren Fällen aber auch Unfälle und nicht angelegte Zähne.

Welche Arten von Zahnersatz gibt es?

In der Zahnmedizin werden zwei Hauptarten von Zahnersatz unterschieden. Neben festsitzendem Zahnersatz, der sich von den eigenen Zähnen in Funktion und Optik kaum unterscheidet, gibt es auch herausnehmbaren Zahnersatz.
Icon Zahnimplantat Zahnarztpraxis Dr. Kreutzer in Rosenheim

Festsitzender Zahnersatz

Zu festsitzendem Zahnersatz zählen Implantate und Brücken

Einzelzahn-Implantate

Implantate sind prinzipiell für alle Lücken geeignet und ermöglichen einen Zahnersatz, der in Optik und Funktion kaum von einem eigenen Zahn zu unterscheiden ist. Mehr dazu im Menüpunkt Implantate.

Implantatgetragene Brücken

Diese sind für alle Lücken geeignet, wenn mindestens drei Zähne nebeneinander fehlen. Oft können auch größere Lücken mit zwei Implantaten am Anfang und am Ende der Lücke überbrückt werden.

Mit gut verteilten 6 - 8 Implantaten können sogar zahnlose Kiefer damit versorgt werden. Unserer Meinung nach sind implantatgetragene Brücken die mit Abstand beste Lösung für Lücken ab drei Zähnen, da Sie sehr bequem, optisch ansprechend und langfristig komplikationsarm sind.

Alle anderen Versorgungsformen haben erfahrungsgemäß deutlich höhere Komplikationsraten. Komplikationen bei dieser Versorgung treten nur dann auf, wenn die Implantate entzündliche Komplikationen entwickeln. Dem kann aber mit gut geplanter Implantatchirurgie und sorgfältiger Pflege vorgebeugt werden, ausgeschlossen können entzündliche Implantatprobleme aber nicht

Zahngetragene Brücken

Diese sind prinzipiell für Lücken geeignet, bei denen Zähne vor und hinter einer Lücke existieren, die die Brücke tragen können. Brücken erfordern das teils umfangreiche Beschleifen der Zähne vor und hinter einer Lücke. Da das Beschleifen der Zähne mit gewissem Risiko verbunden ist (Zahnschmerzen nach dem Beschleifen), muss sehr genau überlegt werden, ob eine Brücke in Frage kommt.

In aller Regel empfehlen wir diese Form der Versorgung in unserer Praxis nur dann, wenn gut wurzelbehandelte Zähne oder bereits problemlos überkronte Zähne die Lücke begrenzen. Brücken kommen auch dann in Frage, wenn andere Formen des Zahnersatzes, z.B. aus medizinischen Gründen, ausgeschlossen werden.

Brücken werden heutzutage fast immer aus Keramik hergestellt und sind optisch kaum von den eigenen Zähnen zu unterscheiden. Aus Stahl gefertigt und mit zahnfarbener Verblendung nur auf der Lippenseite zählt die Brücke zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen.

Klebebrücken im Schneidezahnbereich

Im Schneidezahnbereich kann manchmal eine Brücke mit einem feinen Flügel aus Keramik an einen lückenbegrenzenden Zahn geklebt werden, weil die Kaukräfte hier nicht so hoch sind. Dabei muss deutlich weniger Substanz von dem Zahn abgeschliffen werden als bei einer normalen Brücke.

Icon Zahn mit Sternchen - Zahnreinigung Zahnarztpraxis Dr. Kreutzer in Rosenheim

Herausnehmbarer Zahnersatz

Zu herausnehmbaren Zahnersatz zählen Total- und Teilprothesen

Totalprothesen

Totalprothesen ersetzen alle Zähne. Totalprothesen sind aus Kunststoff hergestellt und halten nur über Saughalt, ähnlich wie ein Saugnapf, an der Schleimhaut des Ober- und Unterkiefers. Der Saughalt funktioniert im Oberkiefer meist besser als im Unterkiefer. Die Totalprothese zählt zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Ist der Halt unbefriedigend, kann die Prothese auf Wunsch mit Implantaten kombiniert und eine Haltverbesserung erzielt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mit dem Halt ihrer Prothesen nicht zufrieden sind.

Teilprothesen

Teilprothesen werden als Zahnersatz gewählt, wenn so viele Zähne fehlen, dass Brücken nicht mehr in Frage kommen oder keine Implantate gewünscht werden. Teilprothesen werden auch als Übergangslösung herangezogen während Implantate einheilen (sog. Interimsprothesen).

Es gibt viele Arten von Teilprothesen, in unserer Praxis bieten wir zwei verschiedene Formen an:

  • Die sogenannte Klammer- oder Modellgußprothese zählt zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen und besteht aus einem Stahlgerüst mit einem Bügel, der unter der Zunge oder über den Gaumen läuft, kleinen hakenförmigen Klammern, die sich an der Restbezahnung festhalten und Kunststoffzähnen auf einer zahnfleischfarbenen Kunsstoffbasis. Dieser Zahnersatz ist verhältnismäßig günstig, wird aber häufig als nicht sehr bequem oder optisch ansprechend empfunden.
  • Teleskopprothesen sind sehr kostspielige Teilprothesen da sie in der Herstellung technisch aufwändig sind, allerdings kommen diese ohne sichtbare Klammern aus, das heißt Sie sind optisch schöner als Klammerprothesen.
    • Der Halt der Teleskopprothese entsteht dadurch, dass noch vorhandene Zähne beschliffen und überkront werden. Die Kronen auf den Zähnen sehen dann aus wie kleine Metallhütchen, auf die die Prothese aufgesteckt werden kann.
    • Nach dem Aufstecken der Prothese sind die Metallhütchen verborgen und die Optik der Prothese ist sehr ansprechend, die Kaufunktion ist gut.
    • Neben dem hohen Preis für Teleskopprothesen sind häufige Nachteile, dass der Halt der Prothese anfänglich gut ist, im Lauf der Jahre aber nachlassen kann.
    • Korrekturen des verlorenen Halts sind oft schwierig bis unmöglich. Das notwendige Beschleifen der Zähne bringt oft – ähnlich wie bei den zahngetragenen Brücken – nicht unerhebliche Risiken mit sich.
    • Häufig gibt es Zahnschmerz nach dem Beschleifen der Zähne, was Folgebehandlungen wie Wurzelbehandlungen und weitere Zahnentfernungen nach sich zieht.
    • Die Teleskopprothese ist ein toller und zuverlässiger Zahnersatz, wenn Sie mit Implantaten kombiniert wird, denn hier entfallen die oben beschriebenen Zahnprobleme.
Zahnarzt in Rosenheim - Implantologe Zahnarztpraxis

Kosten

Zahnersatz ist meist sehr kostspielig und die Regelungen zur Kostenübernahme sind hierzulande eher kompliziert und undurchsichtig.
Wir versuchen im Folgenden die Rahmenbedingungen zu erklären.

Private Krankenversicherung:

Je nach Vertrag mit ihrer privaten Krankenversicherung werden die Kosten für Zahnersatz zu einem bestimmten Prozentsatz übernommen. In vielen Verträgen werden die Kosten für Zahnersatz zwischen 50% und 90% von privaten Versicherungen übernommen. Die Übernahme von 100% der Kosten ist eher selten, existiert aber auch. Bitte sehen Sie im Zweifel in ihrem PKV-Vertrag nach.

Vor einer Behandlung mit Zahnersatz erhalten Sie von unserer Praxis immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der bei der PKV eingereicht werden muss. Warten Sie vor Beginn der Behandlung am besten die Zusage der privaten Krankenversicherung zur Höhe der Kostenübernahme ab, so riskieren Sie keine Überraschungen.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Zahnersatz das Festzuschuss-System. Die Krankenkassen haben für jede Lückensituation eine sogenannte Regelversorgung definiert. Diese Regelversorgung ist eine einfache Ausführung eines Zahnersatzes. Der Festzuschuss deckt nur einen Teil der Kosten einer Regelversorgung ab, der andere Teil muss grundsätzlich selbst bezahlt werden. Unter einer gewissen Einkommensschwelle übernimmt die GKV die gesamten Kosten der Regelversorgung, dieser sogenannte Härtefall muss aber separat beantragt werden.

Sollten Sie sich eine höherwertige Versorgung als die Regelversorgung aussuchen, zum Beispiel ein Implantat statt einer Stahlbrücke, erhalten Sie nur den Festzuschuss, den Sie auch für die Regelversorgung bekommen hätten. Den Rest der Behandlungskosten müssen Sie selbst tragen.

Da es sehr viele verschiedene Lückensituationen gibt und sehr viele Arten von Zahnersatz, ist eine Kostenvorhersage auf dieser Homepage für Ihren individuellen Fall schwierig umzusetzen. Am besten besprechen wir Ihre Situation in der Praxis. Auf Grundlage des Gesprächs und Ihren Wünschen fertigen wir Ihnen einen schriftlichen Kostenplan an, auf dem Sie die Kosten vor Behandlungsbeginn eindeutig sehen und sich das weitere Vorgehen überlegen können. Die Kostenpläne der GKV bedürfen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich der Genehmigung.

Zusatzversicherungen:

Je nach Vertrag kann eine Zusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur GKV sein, um die eigenen Kosten bei Zahnersatz für senken.

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Sie haben Fragen zum Zahnersatz oder wünschen sich eine kompetente Beratung? Wir stehen Ihnen selbstverständlich für sämtliche Fragen zur Seite. Nehmen Sie gern telefonisch mit unserer Zahnarztpraxis in Rosenheim Kontakt auf.