Behandlungszeiten:
Zahnersatz oder auch Prothetik genannt, ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Versorgung von Lücken im Zahnbogen beschäftigt.
Die häufigsten Ursachen für Zahnverlust und Lücken im Zahnbogen sind Karies und Parodontitis, in selteneren Fällen aber auch Unfälle und nicht angelegte Zähne.
Implantate sind prinzipiell für alle Lücken geeignet und ermöglichen einen Zahnersatz, der in Optik und Funktion kaum von einem eigenen Zahn zu unterscheiden ist. Mehr dazu im Menüpunkt Implantate.
Diese sind für alle Lücken geeignet, wenn mindestens drei Zähne nebeneinander fehlen. Oft können auch größere Lücken mit zwei Implantaten am Anfang und am Ende der Lücke überbrückt werden.
Mit gut verteilten 6 - 8 Implantaten können sogar zahnlose Kiefer damit versorgt werden. Unserer Meinung nach sind implantatgetragene Brücken die mit Abstand beste Lösung für Lücken ab drei Zähnen, da Sie sehr bequem, optisch ansprechend und langfristig komplikationsarm sind.
Alle anderen Versorgungsformen haben erfahrungsgemäß deutlich höhere Komplikationsraten. Komplikationen bei dieser Versorgung treten nur dann auf, wenn die Implantate entzündliche Komplikationen entwickeln. Dem kann aber mit gut geplanter Implantatchirurgie und sorgfältiger Pflege vorgebeugt werden, ausgeschlossen können entzündliche Implantatprobleme aber nicht
Diese sind prinzipiell für Lücken geeignet, bei denen Zähne vor und hinter einer Lücke existieren, die die Brücke tragen können. Brücken erfordern das teils umfangreiche Beschleifen der Zähne vor und hinter einer Lücke. Da das Beschleifen der Zähne mit gewissem Risiko verbunden ist (Zahnschmerzen nach dem Beschleifen), muss sehr genau überlegt werden, ob eine Brücke in Frage kommt.
In aller Regel empfehlen wir diese Form der Versorgung in unserer Praxis nur dann, wenn gut wurzelbehandelte Zähne oder bereits problemlos überkronte Zähne die Lücke begrenzen. Brücken kommen auch dann in Frage, wenn andere Formen des Zahnersatzes, z.B. aus medizinischen Gründen, ausgeschlossen werden.
Brücken werden heutzutage fast immer aus Keramik hergestellt und sind optisch kaum von den eigenen Zähnen zu unterscheiden. Aus Stahl gefertigt und mit zahnfarbener Verblendung nur auf der Lippenseite zählt die Brücke zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen.
Im Schneidezahnbereich kann manchmal eine Brücke mit einem feinen Flügel aus Keramik an einen lückenbegrenzenden Zahn geklebt werden, weil die Kaukräfte hier nicht so hoch sind. Dabei muss deutlich weniger Substanz von dem Zahn abgeschliffen werden als bei einer normalen Brücke.
Totalprothesen ersetzen alle Zähne. Totalprothesen sind aus Kunststoff hergestellt und halten nur über Saughalt, ähnlich wie ein Saugnapf, an der Schleimhaut des Ober- und Unterkiefers. Der Saughalt funktioniert im Oberkiefer meist besser als im Unterkiefer. Die Totalprothese zählt zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Ist der Halt unbefriedigend, kann die Prothese auf Wunsch mit Implantaten kombiniert und eine Haltverbesserung erzielt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mit dem Halt ihrer Prothesen nicht zufrieden sind.
Teilprothesen werden als Zahnersatz gewählt, wenn so viele Zähne fehlen, dass Brücken nicht mehr in Frage kommen oder keine Implantate gewünscht werden. Teilprothesen werden auch als Übergangslösung herangezogen während Implantate einheilen (sog. Interimsprothesen).
Es gibt viele Arten von Teilprothesen, in unserer Praxis bieten wir zwei verschiedene Formen an:
Zahnersatz ist meist sehr kostspielig und die Regelungen zur Kostenübernahme sind hierzulande eher kompliziert und undurchsichtig.
Wir versuchen im Folgenden die Rahmenbedingungen zu erklären.
Je nach Vertrag mit ihrer privaten Krankenversicherung werden die Kosten für Zahnersatz zu einem bestimmten Prozentsatz übernommen. In vielen Verträgen werden die Kosten für Zahnersatz zwischen 50% und 90% von privaten Versicherungen übernommen. Die Übernahme von 100% der Kosten ist eher selten, existiert aber auch. Bitte sehen Sie im Zweifel in ihrem PKV-Vertrag nach.
Vor einer Behandlung mit Zahnersatz erhalten Sie von unserer Praxis immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der bei der PKV eingereicht werden muss. Warten Sie vor Beginn der Behandlung am besten die Zusage der privaten Krankenversicherung zur Höhe der Kostenübernahme ab, so riskieren Sie keine Überraschungen.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Zahnersatz das Festzuschuss-System. Die Krankenkassen haben für jede Lückensituation eine sogenannte Regelversorgung definiert. Diese Regelversorgung ist eine einfache Ausführung eines Zahnersatzes. Der Festzuschuss deckt nur einen Teil der Kosten einer Regelversorgung ab, der andere Teil muss grundsätzlich selbst bezahlt werden. Unter einer gewissen Einkommensschwelle übernimmt die GKV die gesamten Kosten der Regelversorgung, dieser sogenannte Härtefall muss aber separat beantragt werden.
Sollten Sie sich eine höherwertige Versorgung als die Regelversorgung aussuchen, zum Beispiel ein Implantat statt einer Stahlbrücke, erhalten Sie nur den Festzuschuss, den Sie auch für die Regelversorgung bekommen hätten. Den Rest der Behandlungskosten müssen Sie selbst tragen.
Da es sehr viele verschiedene Lückensituationen gibt und sehr viele Arten von Zahnersatz, ist eine Kostenvorhersage auf dieser Homepage für Ihren individuellen Fall schwierig umzusetzen. Am besten besprechen wir Ihre Situation in der Praxis. Auf Grundlage des Gesprächs und Ihren Wünschen fertigen wir Ihnen einen schriftlichen Kostenplan an, auf dem Sie die Kosten vor Behandlungsbeginn eindeutig sehen und sich das weitere Vorgehen überlegen können. Die Kostenpläne der GKV bedürfen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich der Genehmigung.
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